Neben den klassischen Steuerberatertätigkeiten: - Jahresabschlüsse Bilanzen und Überschussrechnungen einschließlich betriebliche Steuererklärungen - Finanzbuchhaltung mit Umsatzsteuervoranmeldungen - Lohnbuchhaltung mit Lohnsteuer- und Sozialversicherungsmeldungen - Einkommensteuererklärungen für Unternehmer und Privatpersonen Beratung der Lexware-Anwender bei der Anwendung der Lexware-Programme - buchhalter - lohn und gehalt - Rechnungswesen Zu meiner Beratungsphilosophie gehört, dass kleine und mittlere Unternehmen ihre Buchhaltungsarbeiten selbst durchführen können, dies insbesondere mit Blick auf die preiswerten und einfach zu bedienenden EDV-Programme. Der Steuerberater sollte helfend zur Seite stehen bei der Neueinrichtung sowie bei besonderen Geschäftsvorfällen, in besonderen Situationen und für spezielle Nutzungen und Auswertungen der Software. - Inwieweit vom Unternehmen auch Jahresabschlussarbeiten vorgenommen werden oder diese ganz dem Steuerberater übergeben werden, sollte sorgfältig überlegt und zwischen dem Unternehmen und dem Steuerberater abgestimmt werden. Auch hier bietet sich an, eine Regelung nicht für alle Zeiten zu treffen. Die Erfahrung wird zeigen, was sinnvoll ist und was nicht. |